FAQ
Die Übersetzung hat viele Facetten, die schwer zu durchschauen sind. Wie soll da jemand durchblicken, der nicht in der Branche zu Hause ist? Ich hingegen arbeite seit über 15 Jahren in diesem Bereich. Hier finden Sie also die Antworten auf einige häufig gestellte Übersetzungsfragen.
Alles, was man wissen will, ist wie viel die Übersetzung kostet, richtig? Und niemand will einem das sagen! Da kommt schnell der Frust hoch. Das hat aber gute Gründe. In der Regel muss die Übersetzerin die Dokumente sehen, bevor sie weiß, wie viel sie in Rechnung stellt. Es gibt einfach eine Vielzahl an Faktoren, die den Preis beeinflussen: Geht es um einen einfachen Newsletter oder Blogpost oder eine sehr technische Anleitung? Muss die Übersetzung bestätigt („beglaubigt“) werden? Wenn ja, ist die Urkunde ordentlich organisiert und getippt, oder eher durcheinander, mit schwer zu lesender Handschrift? Ich würde wirklich sehr gerne einfach hier schreiben, wie viel eine Übersetzung kostet, aber bis ich das Dokument gesehen habe, weiß ich es selbst nicht.
In der Regel aber ist es so, dass schwierige Text oder solche, die schwer zu lesen sind, mehr kosten als einfache Texte, die gut zu lesen sind. Dazu kostet die Beglaubigung extra.
Es gibt aber eine gute Nachricht! Indem Sie mit mir zusammen arbeiten, sparen Sie automatisch Kosten ein! Denn als Freiberuflerin übernehme ich die Arbeit selbst ohne Outsourcing oder teure Projektmanager.
Was umgangssprachlich „beglaubigte Übersetzung“ genannt wird, heißt amtlich bestätigte Übersetzung. Dabei darf die Übersetzerin die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen und dies mit Stempel und Unterschrift quittieren. Wenn Sie eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde übersetzen und zur Behörde bringen müssen oder einfach auf Nummer sicher gehen wollen, dass alles genau und richtig vor sich geht, dann brauchen Sie eine bestätigte Übersetzung. Als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die Berliner Gerichte und Notare für die englische Sprache („beglaubigte Übersetzerin für Englisch“) bin ich in der Lage, die Urkundenübersetzung mit einem entsprechenden Stempel zu versehen. Dadurch darf sie bei Behörden und andere offizielle Stellen vorgelegt werden, zum Beispiel wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihr Geschäft anmelden oder heiraten wollen.
Das EU-Recht schreibt vor, dass alle beglaubigten Übersetzungen aus einem EU-Land in allen anderen EU-Ländern als rechtsgültig gelten. Somit werden meine Übersetzungen in allen EU-Ländern akzeptiert. In den meisten Ländern des Commonwealth (Großbritannien, Australien, Indien usw.) und den Vereinigten Staaten ist eine Übersetzung rechtsgültig, wenn die Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt und ihre Kontaktinformationen anhängt. Ich kann also auch problemlos Übersetzungen für diese Länder anfertigen. Wenn Sie unsicher sind, ob meine Übersetzungen im entsprechenden Land gültig sind, dann fragen Sie am besten bei den zuständigen Behörden nach oder lassen Sie eine Apostille anbringen.
Eine Apostille ist eine Bestätigung von der Regierung, dass die Urkundenübersetzung rechtsgültig ist und in einem anderen Land angenommen werden kann. Jedes Bundesland in Deutschland hat andere Regeln, aber in Berlin bekommt man eine Apostille beim Landesgericht in der Littenstraße: https://service.berlin.de/dienstleistung/327408/